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Schwalbenschwanzplatten

Schwalbenschwanzplatten

Schwalbenschwanzplatten sind moderne Bauteile für eine alternative Fußbodenkonstruktion gegenüber bisher üblichen Aufbauten.

Die S-förmig gewalzten Schwalbenschwanzplatten aus Stahlblech dienen als Schalung und Bewehrung für die Aufnahme einer Vergussmasse Beton C20/25 oder Zementestrich C20/F4 auf Holz oder Stahlträgerkonstruktionen.

Mit einer Aufbauhöhe von nur 50 mm erhält man einen sehr tragfähigen Fußboden. Alternative Vergußmassen müssen entsprechende Druck- und Biegezugfestigkeiten aufweisen. Wir bitten um Beachtung der Verlegehinweise und der Allgemeinen Bauartgenehmigung Nr. Z-26.1-36 des DIBt.

Das Profil hat eine optimierte S-förmige Geometrie, wodurch die Steifigkeit der Platte besonders hoch ist und die Zusammenarbeit zwischen der Schwalbenschwanzplatte und der Vergussmasse die höchst mögliche Tragfähigkeit gewährleistet.

Eigenschaften

  • Allgemeine Bauartgenehmigung (Nr. Z-26.1-36).
  • Einsetzbar für Balkenabstände bis 1.500 mm.
  • Hohe Haltbarkeit durch Verwendung von qualitätskontrolliertem, verzinktem Breitbandstahl.
  • Hochwertige Fußböden mit einer Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten.
  • Schalung und Bewehrung in einem Arbeitsgang.
  • Verkehrslasten bis 5,0 kN/m² möglich bei entsprechend hohen Punktbelastungen.
  • Einfache Verarbeitung durch die spezielle Profilgebung.
  • Verlegung direkt auf die Tragkonstruktion möglich, die alte Dielung kann entfallen.
  • Die Profilgebung gewährleistet ausreichende Belüftung der Unterkonstruktion.
  • Eigengewicht inkl. Vergussmasse ca. 90 kg/m² [ca. 0,9 kN/m²], beim Standardaufbau von 50 mm.
  • Gefahrloser Einsatz der Oberflächenbeläge, sogar großformatige keramische Fliesen.
  • Feuerwiderstand von ≥ 60 Minuten kann erreicht werden.
  • Luft- und Trittschalldämmwerte nach DIN 4109 und ein gehobener Trittschallschutz können erreicht werden.
  • Wasserbeständige Fußböden.
  • Seit mehr als 80 Jahren bewährt.

Anwendungsmöglichkeiten

  • Fußbodensanierung in Altbauten, Dachgeschossausbauten, Umnutzung von Gebäuden, Neubau mit stählernen oder Holzbalkenkonstruktionen.
  • Wohnungstrennende Fußböden mit entsprechenden Schall- und Brandschutzwerten.
  • Wasserbeständige Fußböden mit keramischen Belägen auf Holzbalkenkonstruktion für Feuchträume und Küchen.
  • Fußbodenheizung auf Holzbalkenkonstruktion.
  • Fußböden mit erhöhten Verkehrslasten.
  • Sonderkonstruktionen wie z. B. Bühnenbau, Galerien, Terrassen, Balkone etc.
  • Verbundkonstruktion zur Aussteifung der Holzbalken.
  • Trägerplatte Fußbodenheizung (Boden, Wand, Decke).

Die RRG hat am 09.05 & 10.05.2024 geschlossen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

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