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Alle Hydraulik-Stahlrohre werden einer zerstörungsfreien Dichtigkeitsprüfung unterzogen und zum Nachweis entsprechend gekennzeichnet.
Die Kennzeichnung ersetzt ein Werkszeugnis DIN 50 049-2.2. Für Rohre aus 1.4571 und 1.4541 gilt Prüfklasse 1 DIN 17458 Tabelle 7.
Alle Hydraulik-Stahlrohre werden einer Zerstörungsfreinen Dichtigkeitsprüfung unterzogen und zum Nachweis entsprechend gekennzeichnet. Die Kennzeichnung ersetzt ein Werkszeugnis DIN 50 049-2.2. Für Rohre aus 1.4571 und 1.4541 gilt Prüfklasse 1 DIN 17458 Tabelle 7.
Für das Kaltbiegen von Rohren mit Biegevorrichtungen oder von Hand wird ein Biegeradius von 3 × Rohraußendurchmesser empfohlen.
Rohre aus St 37.4 sind nach dem bekannten Verfahren gut schweißbar. Rohre aus Werkstoff 1.45.71 und 1.4541 sind für Lichtbogenschweißungen geeignet. Der erforderliche Schweißzusatz ist nach DIN 8556 Teil 1 unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks und des Schweißverfahrens auszuwählen.
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RRG INDUSTRIETECHNIK GMBH
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